Statement von Christian Zimmermann zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen

Statement von Christian Zimmermann zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen

Sie lesen ein ausführliches Statement von Bürgermeisterkandidat Christian Zimmermann zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen. Die Kinzigtal Nachrichten hatten gefragt: Steinaus Straßen sind in einem desolaten Zustand. Hier stehen in den nächsten Jahren viele Sanierungsmaßnahmen an. Finanziell belastet das auch die Bürger. Wie stehen Sie zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen?

Anliegergebühren zur Straßensanierung halte ich für nicht sozial, eine durch Umlagen finanzierte Abgabe ist aber ebenfalls nicht der Weisheit letzter Schluss. Ich bin deshalb für ein gemeinsames Vorgehen mit dem Städte- und Gemeindebund, der das Ziel hat, die Kosten auf das Land umzulegen. Das gibt es bereits in einigen Bundesländern, zum Beispiel in Bayern oder Baden-Württemberg.

Das ist mein Ziel, dafür werde ich in einen engen Austausch mit dem Städte- und Gemeindebund gehen. Das geht aber nicht von heute auf morgen. Bis dahin möchte ich eine Umlage für alle einführen, um die Kosten für alle Steinauerinnen und Steinauer im Rahmen zu halten. Von einer Straßengebühr für Anlieger sehe ich ganz klar ab.

Außerdem müssen wir Fördermöglichkeiten prüfen: Das Mobilitätsfördergesetz und die Verkehrsinfrastrukturförderung bieten zahlreiche Optionen zur Finanzierung – natürlich immer mit einem Eigenanteil. Zusätzlich sollten wir versuchen, das Fahrradwegenetz, Nebenstrecken, Brücken und Feldwege weiter auszubauen und zu sanieren. Diese Wege können sogar doppelt gefördert werden Radweg und landwirtschaftlicher Weg.

Gegenüberstellung der Beitragsvarianten:

  • Eine einmalige Straßenanliegergebühr zu erheben bietet nur Nachteile, es ist nicht sozial, belastet den Einzelnen in zu hohem Maße und klammert auch die Lastenenverteilung durch die Gesamtnutzer komplett aus. Schließlich sind die Anlieger nicht die Einzigen, die die Straßen nutzen. Der einzig begrenzende Faktor ist hier die Einordnung der Straße in ihrer Priorität als Anliegerstraße, innerörtliche Durchgangsstraße oder überörtlichen Durchgangsverkehr.
  • Wiederkehrende Straßenbeiträge bieten ebenfalls viele Nachteile. Sie bedeuten für die Stadt erhöhte Verwaltungskosten, außerdem müssen die Grundstücke vorher alle im Detail erfasst werden. Weiterhin können Anlieger von nicht vollständig erschlossenen Grundstücken auch nicht zu den wiederkehrenden Straßenbeiträgen herangezogen werden. Und: Je kleiner das Abrechnungsgebiet, desto härter trifft es dann die verbleibenden Anlieger. Die wiederkehrenden Beiträge bieten aber auch Vorteile: Es ist keine einmalige Zahlung notwendig, das verteilt die Belastung. Aber: Es verringert sie nicht. Die Verteilung auf alle Beitragspflichtigen in einem Abrechnungsgebiet macht sich positiv bemerkbar, wenn das Gebiet groß ist und die Last somit auf viele verteilt wird. Zum Beispiel kann sich die Abrechnung auf ein gesamtes Straßensystem verteilen.
  • Eine solidarische umlagefinanzierte Straßengebühr, zum Beispiel über die Grundsteuer, bietet den Nachteil, dass die Bürger, die bereits Anliegergebühren bezahlt haben, nicht verschont bleiben können. Außerdem kann die Grundsteuer als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden, damit wären diese automatisch betroffen. Natürlich erhöht das letztlich die Abgaben bei der Grundsteuer. Doch die umlagefinanzierte Straßengebühr hat auch einige Vorteile zu bieten: Sie hat in jedem Fall eine höhere gesamtbürgerliche Akzeptanz. Außerdem werden die Anliegergebühren in diesem Fall endlich grundsätzlich abgeschafft. Der Verwaltungsaufwand verringert sich enorm – und die Handlungsfähigkeit der Stadt wird wiederhergestellt. Außerdem behandelt sie alle gleicht: Es werden alle Grundstücke erfasst. Das heißt: Die Solidargemeinschaft wird gestärkt, weil der Nutzen allen zugutekommt. Und: Wir hätten in Steinau die Möglichkeit, über die grundhafte Sanierung hinaus ein Budget zu schaffen, das auch eine Oberflächenerneuerung finanzierbar macht. Das würde Fördergelder ebenfalls deutlich einfacher zu beschaffen machen. Denn Fördergelder bedürfen immer eines Eigenanteils, dieser wäre wesentlich gesicherter über ein kontinuierliches Budget.

Das sind meine Überlegungen, die bürgerbeteiligt auf den Prüfstand sollten. Ich bin der Meinung, dass die Umlagefinanzierung für Steinau am besten ist. Mit dem Budget für die Infrastruktur sollen keine anderen Löcher gestopft werden, sondern alleine die Löcher in unseren Straßen.

Unter den folgenden Links können Sie sich noch weitergehend über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen informieren:

Forderungen des Hessischen Städte- und Gemeindebundes: https://www.hsgb.de/abgabenrecht/strassenbeitraege-aenderung-des-kag-1530517623/2018/06/15#blog2455

Rechtliche Informationen: http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=146167,13

Straßenbeitragssatzung der Stadt Steinau: https://www.steinau.eu/showstatattachment.php?unid=3179&statsid=3c2149acc83a1fc1f95a44989155bb52&websiteid=verwaltung&dummy=2712&fbclid=IwAR0XgccTU86CF3sRWgwKGre5hUmdzCKKsRjz0O7malYLfKqQCGz7OYwT2j0

Diskutieren Sie mit